Was ist die Bildung und Teilhabe?
Unabhängig davon, ob es sich um die Freizeit, die Schule oder die Kita handelt: Die Bundesregierung ist darum bemüht, dass jedes Kind in Deutschland die Chance hat, von Beginn an am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Entwickelt wurde dafür das Bildungs- und Teilhabepaket, welches auch in seiner Kurzform als Bildungspaket bezeichnet wird. Die Bildung und Teilhabe in Bamberg bietet so zum Beispiel Kindern, die aus Familien stammen, die nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, faire Möglichkeiten, um im Bereich des kulturellen und des sozialen Lebens der Gemeinschaft nicht zurückstecken zu müssen.
Welche Leistungen dabei von dem Bildungspaket der Bundesregierung im Detail umfasst werden und wer dazu berechtigt ist, diese in Anspruch zu nehmen, wird im folgenden Artikel umfassend erläutert.
Die Leistungen der Bildung und Teilhabe
Jugendliche und Kinder können die Leistungen, welche die Bildung und Teilhabe bietet, in Anspruch nehmen, wenn sie selbst oder ihre Eltern Leistungen beziehen, wie etwa die Grundsicherung, das Arbeitslosengeld II, den Kinderzuschlag, das Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber.
Schulbedarf und Verpflegung
Gefördert wird dann unter anderem etwa der Schulbedarf der Kinder. Wird eine berufsbildende oder eine allgemeine Schule besucht, wird durch das Bildungspaket ein Betrag pro Schuljahr von insgesamt 156 Euro ausgezahlt, mit dem dann etwa Hefte, Bücher und weiterer Schulbedarf angeschafft werden kann.
Wird die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung der OGS, der Schule oder der Kita von den Kindern besucht, übernimmt die Bildung und Teilhabe die dafür entstehenden Aufwendungen ebenfalls.
Kulturelles und gemeinschaftliches Leben
Sind Kinder, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Verein aktiv, der den Bereichen Geselligkeit, Kultur, Kunst, Spiel, Sport oder Ähnlichem zugeordnet werden kann, wird dafür pro Monat ein Pauschalbetrag von 15 Euro ausgezahlt.
Das gleiche gilt ebenfalls für die Teilnahme an Kulturaktivitäten, wie etwa den Besuch einer Musikschule, oder Freizeiten, die von ausgebildeten Pädagogen begleitet werden.
Kita- und Schulausflüge
Kinder, die eine Kindertagesstätte, eine berufsbildende oder eine allgemeine Schule besuchen, können sich außerdem darauf verlassen, dass durch die Bildung und Teilhabe die Kosten für Ausflüge übernommen werden.
Der jeweilige Ausflug muss jedoch nach dem allgemeinen Schulrecht erfolgen. Außerdem ist eine Kostenbescheinigung der Kita oder der Schule vorzulegen.
Nachhilfe und Lernförderung
Ist die Voraussetzung erfüllt, dass eine berufsbildende oder eine allgemeinbildende Schule besucht wird und das Kind, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, keine Ausbildungsvergütung erhält, werden durch die Bildung und Teilhabe außerdem Lernförderungen, wie etwa ein Nachhilfeunterricht, unterstützt.
Die jeweilige Förderungssumme richtet sich dabei nach den ortsüblichen Sätzen und dem individuellen Umfang des Lernangebotes. Darüber hinaus müssen entsprechende Angebote an der Schule selbst fehlen oder sämtliche ergänzende Lernförderungen bereits ausgeschöpft sein.
Beförderung zur Schule
Sollte zwischen der nächstgelegenen geeigneten Schule und dem Wohnort eine Entfernung von mehr als zwei Kilometern (Primarstufe), mehr als 3,5 Kilometern (Sekundarstufe I) oder fünf Kilometern (Sekundarstufe II) liegen, wird der Eigenanteil an der Beförderung zur Schule durch das Bildungspaket übernommen.
Allerdings ist stets eine genaue Berechnung dieses Anteils nötig und das Kind darf nicht älter als 25 Jahre als sein, während es die berufsbildende oder die allgemeine Schule besucht.