Was geschieht bei einem Insolvenzverfahren von Unternehmen mit den Arbeitnehmern?

Was geschieht bei einem Insolvenzverfahren von Unternehmen mit den Arbeitnehmern?

Was geschieht bei einem Insolvenzverfahren von Unternehmen mit den Arbeitnehmern?

Bei einer Insolvenz ist der Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig. Damit ist er nicht mehr in der Lage, Gehälter zu überweisen. Dann ist es ratsam, ein Insolvenzverfahren anzustreben. Dies geschieht beim für das Unternehmen zuständigen Gericht.

Was sollten Arbeitnehmer jetzt wissen?

Beim Eröffnen eines Insolvenzverfahrens, bleibt das Arbeitsverhältnis unangetastet. Es erfolgt eine Absicherung und Auszahlung der Gehälter durch den sogenannten Insolvenz-Entgelt-Fonds. Alle Ansprüche, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, müssen im Zuge des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Zudem müssen diese bei der IEF Service GmbH (Insolvenz-Entgelt-Fonds) angemeldet werden.

Beim Insolvenzverfahren ohne Eigenverwaltung tritt der Insolvenzverwalter anstelle des Arbeitgebers. Er wird vom Gericht bestellt. Es kommt zur Übernahme der Rechte und Pflichten bezüglich des Arbeitsvertrags. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber das Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. In diesem Fall muss er weiterhin die Rechte und Pflichten des Arbeitsvertrages wahren.

Das Gericht bestellt in diesem Fall einen Sanierungsverwalter, der spezielle Rechtsgeschäfte genehmigt und überwacht.

Wer erhält Zahlungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds?

Sämtliche Ansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis resultieren und vor der Insolvenz entstanden sind, müssen im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. 1977 wurde dank der Gewerkschaft das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ins Leben gerufen. Es soll Arbeitnehmer eine Absicherung bei Insolvenz des Arbeitgebers bieten.

Wer erhält Insolvenz-Entgelt? Alle Arbeitnehmer und Auszubildende, freie Mitarbeiter, Mitarbeiter im Homeoffice und deren Erben und Hinterbliebenen bekommen es.

Dagegen erhalten Werkvertragsnehmer und andere, untypische Arbeitnehmer kein Insolvenz-Entgelt, wenn sie keinen Arbeitsvertrag erhalten haben. Arbeitnehmer mit Dienstverhältnis zu Bundesländern, Bund, Gemeinden oder Gemeindeverbänden haben ebenfalls keinen Anspruch auf das Insolvenz-Entgelt. Gleiches gilt für Gesellschafter mit beherrschender Einwirkung auf Gesellschaften.

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Falls der Arbeitgeber Produkte veräußert, kann er einen Restposten-Ankauf anbieten, um Geld in die Kasse zu spülen.

Wann ist das Insolvenz-Entgelt fällig?

Insolvenz-Entgelt wird ausgezahlt, sofern der Arbeitgeber durch Insolvenztatbestand, vor allem bei einem Insolvenzverfahren, die Ansprüche seiner Arbeitnehmer nicht mehr befriedigen kann. Das gilt auch für eine Abweisung bei Vermögenslosigkeit. Die Höhe des Insolvenz-Entgelts ist ebenfalls geregelt.

Die Auszahlung für Arbeitnehmer beinhaltet alle laufenden Posten wie Gehälter, Löhne, Überstunden und ähnliches, Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ebenso Urlaubsersatzleistungen und allfällige Kündigungsentschädigungen. Der Höchstbetrag liegt bei maximal einem Monats-Bruttobetrag. Dieser hängt von der festgesetzten Höchstbeitragsgrundlage pro Jahr im Hinblick zur gesetzlichen Sozialversicherung.

In Abzug davon werden die Beiträge für die Sozialversicherung und eine Pauschal-Lohnsteuer in Höhe von 15 Prozent gebracht. Letztere ist vorläufig. Werden Steuerfreibeträge berücksichtigt, liegt die effektive Steuer bei 12 Prozent. Wie hoch die Lohnsteuer tatsächlich ist, legt das zuständige Finanzamt fest, wenn Arbeitnehmer ihre Einkommenssteuererklärung einreichen.

Dabei ist es sowohl möglich, dass Arbeitnehmer Rückerstattungen als auch Nachforderungen seitens des Finanzamts erhalten. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds übermittelt dem Finanzamt alle relevanten Beträge und Zeiträume, die für das Entgelt von Bedeutung sind.

Wie sollten Arbeitnehmer agieren?

Arbeitnehmer müssen bei Gericht im Zuge des Insolvenzverfahrens sämtliche offenen Forderungen anmelden. Im Vergleich zu weiteren Gläubigern gilt für sie nicht nur die reine Quote. Arbeitnehmer bekommen alle offenen Forderungen, mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Beträge.

Deshalb ist es besonders wichtig, dass Arbeitnehmer die Anmeldung der Forderungen beim zuständigen Gericht einreichen und diese beim Insolvenz-Entgelt-Fonds beantragen. Damit der Anspruch auf Insolvenzentgelt durchgesetzt werden kann, ist er innerhalb von sechs Monaten ab der Eröffnung des Verfahrens beim Insolvenz-Entgelt-Fonds anzumelden.

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Was ist für Arbeitnehmer noch wichtig?

Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, verliert der Arbeitgeber die Berechtigung, die bis hierher entstandenen Forderungen zu erfüllen. Falls bereits vorher fällige Gehälter und Löhne noch nicht ausgezahlt wurden, müssen diese Ansprüche ebenfalls beim Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.