So können Arbeitnehmer Steuern sparen

So können Arbeitnehmer Steuern sparen

So können Arbeitnehmer Steuern sparen

Arbeitnehmer können eine freiwillige Steuererklärung einreichen und sich damit in vielen Fällen Geld vom Fiskus zurückholen. Wie hoch der Betrag ist, hängt von den individuellen Verhältnissen ab. Die Werbekostenpauschale kann aber immer abgesetzt werden.

Freiwillige Steuererklärung machen

Private Arbeitnehmer sind in vielen Fällen nicht zur Steuererklärung verpflichtet. Sie können diese stattdessen freiwillig einreichen und sollten das auch unbedingt tun, denn oft lässt sich die Steuerlast dadurch verringern. Außerdem kann die Einkommensteuererklärung mittlerweile ganz entspannt auf elektronischem Wege eingereicht werden.

Dieser Artikel ersetzt natürlich keine Steuerberatung. Das Steuerrecht kann sich jederzeit ändern und die geltenden Vorschriften müssen natürlich berücksichtigt werden. Interessierte Privatpersonen sollten sich daher professionelle Unterstützung, zum Beispiel bei einem spezialisierten Steuerberater in Aschaffenburg, holen. Der kann seine Klienten gegebenenfalls auch auf ein paar Sachverhalte aufmerksam machen, auf die sie selbst gar nicht gekommen wären.

Werbekosten richtig absetzen

Jedem Arbeitnehmer gesteht das Finanzamt eine Werbekostenpauschale zu. Seit 2023 liegt sie bei 1.230 Euro. 2022 waren es noch 1.200 Euro und 2021 1.000 Euro. Damit sind zum Beispiel Kosten gemeint, die für die Beschaffung von Arbeitskleidung oder für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen anfallen. Dafür müssen keine Belege oder Nachweise eingereicht werden, was die ganze Sache sehr einfach macht. Sollten die tatsächlichen Werbekosten aber weit über diesem Wert liegen, lohnt es sich, die Belege zu sammeln und den exakten Betrag anzugeben. Seit einigen Jahren gilt die Belegvorhaltepflicht. Nachweise müssen also nicht mehr mit der Steuererklärung mitgeschickt, sondern nur auf Nachfrage vorgezeigt werden.

Diese Rolle spielt das häusliche Arbeitszimmer

Ob und welche Kosten für das Arbeitszimmer absetzbar sind, hängt davon ab, wie es genutzt wird. Bei hauptsächlich beruflicher Verwendung können anteilig Kosten von der Gesamtmiete der Wohnung abgesetzt werden. Auch Wasser- oder Energiekosten können angegeben werden. Wichtig ist, dass der Raum Bürocharakter hat und dem Steuerzahler ausreichend Wohnfläche übrig bleibt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können auch Kosten für die Renovierung des Arbeitszimmers steuermindernd wirken. Sollte das Arbeitszimmer den Ansprüchen des Finanzamtes nicht genügen, dem Steuerzahler aber kein anderer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stehen, kann er die Homeoffice-Pauschale nutzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten senken die Steuerlast

Wer einen Handwerker beauftragt oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, darf 20 Prozent der Kosten absetzen. Auch die Gartenpflege, die Betreuung von Kindern oder Hausmeisterdienste fallen unter diesen Posten. Eigenheimbesitzer finden also fast immer eine Rechnung, die sich zumindest teilweise steuermindernd auswirken kann.

Weitere Möglichkeiten, um weniger Steuern zu zahlen

Arbeitnehmer können ihre Steuerlast auch auf anderen Wegen reduzieren. Wer nicht gläubig ist, kann mit einem Austritt aus der Kirche seine Zahlungsverpflichtungen um 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer senken. Für Ehepaare lohnt sich gegebenenfalls der Wechsel der Steuerklasse. Oft werden sie gemeinsam veranlagt, auch wenn es in manchen Fällen günstiger ist, wenn einer der beiden Partner in Steuerklasse 3 und der andere in Steuerklasse 5 eingeordnet wird.